• Seminar zum neuen Kohlendioxidkostenaufteilungs-gesetz in der Wohnungswirtschaft am 15.08.2024, ab 17.00 Uhr in meinen Büroräumen Schwarzenberger Straße 3 in 08280 Aue

    Antworten auf die häufigsten Fragen
    zum CO2-Kostenaufteilungsgesetz!!!

    Anmeldung unter 0160/93149997 oder grit.johne@gmx.de. Die Plätze sind begrenzt.

    Ein Weiterbildungszertifikat nach § 34c GewO kann auf Wunsch ausgestellt werden.

    Unkostenbeitrag 20,00 € pro Teilnehmer. Für Getränke zu dem trockenen „Stoff“ ist gesorgt und auch eine kleine Stärkung steht bereit.

    Wir sehen uns spätestens am 15.08.2024…

    Seid lieb gegrüßt Grit

  • Azubis sind nur so gut wie ihr Ausbilder

    Viel Wahres in diesen Worten… Immer und immer wieder höre ich das Azubis nichts mehr leisten, nichts mehr bringen, etc. Aber denkt man denn auch manchmal darüber nach warum das so ist? Traue ich den jungen Leuten, und damit meine ich auch die Jungfacharbeiter, nichts zu, stelle ich sie vor keine Herausforderungen, kann der junge Mensch auch nichts lernen und besser werden. Wie soll ein junger Mensch jemals Entscheidungen treffen, Verantwortung übernehmen und ein Fachmann auf seinem Gebiet werden, wenn er immer nur Hilfsarbeiten machen darf? Klar, die Fehlerquote ist hoch, lässt man einen jungen Menschen Herausforderungen übernehmen. Nun ja, es gibt kaum Fehler die nicht wieder auszubügeln wären. Man lässt ihn ja keine Operation am offenen Herzen durchführen. Aber nur durch Machen lernt man und da gehört Fehler machen dazu. Aus Fehlern lernt man das Meiste. Also… bevor man über das „Nichtskönnen“ der jungen Leute meckert, erst einmal überlegen wie man motivieren kann, wie man sie an die Herausforderungen heranführen kann, damit sie motiviert werden und auch gern arbeiten und bald viel bringen und können.

    Ihr werdet überrascht sein welche Wunder das bewirken kann.

    Seit lieb gegrüßt Grit

  • Buchhaltung und der vergessene Kunde

    Ohne Frage, Buchhaltung ist extrem wichtig in einem Unternehmen. Allerdings musste ich jetzt, in den verschiedensten Unternehmen, eine eigenartige Entwicklung feststellen. Durch meine In-House-Schulungen konnte ich in die verschiedensten Unternehmen schauen, mich mit Geschäftsführern, Inhabern, Chefs, Mitarbeitern, etc. unterhalten. Die Buchhaltung hat in einer Vielzahl von Unternehmen, solch eine hohen Stellenwert eingenommen, dass der Kunde völlig zu kurz kommt. So kurz kommt, dass man auf kurz oder lang keine Buchhaltung mehr braucht, weil es keine Kunden mehr gibt für´s Unternehmen. Mensch Leute… Kümmert euch um eure Kunden. Das ist euer Umsatz, euer Gewinn, euer Lebensunterhalt, etc.! Die Kunden werden so stiefmütterlich behandelt, dass sie so bescheiden geworden sind…

    Denkt daran… Eure Kunden sind die Zukunft des Unternehmens. Ohne Kunden keine Buchhaltung.

    Liebe Grüße Grit

  • Damit ihr wisst was ich sonst noch so treibe…

    Home Immobilienverwaltung Hausverwaltung Bamberg Forchheim Erlangen Fürth Nürnberg (weber-immobilienverwaltung.de)

    Beste Grüße

    Grit

  • Schnell noch anmelden!!!

    Geprüfte(r) Immobilienfachwirt(in) – IHK Chemnitz

    Jetzt noch anmelden! Es gibt noch freie Plätze!

    Seid lieb gegrüßt!

    Eure Grit

  • WÜTEND!!!

    Gestern eine Nachricht mit der Bitte um Besichtigung. Mein Vorschlag Freitag 14.00 Uhr. Ich bekam eine Antwort ob nicht am heutigen Tag noch eine Besichtigung möglich wäre. Das musste ich leider verneinen. Da der Interessent laut eigenen Angaben am Donnerstag für ein paar Tage ins Krankenhaus müsse und er noch davor die Besichtigung machen wollte, vereinbarten wir für heute 19.30 Uhr einen Besichtigungstermin. Alles kein Problem ist ja noch hell genug draußen für abendliche Besichtigungen.

    Immer nach dem Motto „10 Minuten vor der zeit ist des Maklers Pünktlichkeit“ war ich 19.20 Uhr vor Ort. Das Wetter war toll, ich durfte in der Sonne stehen und die wärmenden Sonnenstrahlen genießen. Das Warten machte mir also nichts aus. Bis 19.40 Uhr. Bis dahin war leider keiner da. Die Sonne war auch weg. Zeit nach Hause zu gehen.

    Ich verstehe die Leute nicht. Ist es zu viel kurz durchzurufen und abzusagen? Oder eine Nachricht zu schreiben? Ein Großteil hat sein Handy 90% des Tages in de Hand und dazu reicht es nicht?

    Mein erster Gedanke… „dann gibt es eben zu solchen Zeiten keine Besichtigungen mehr…“

    Nein, aber NEIN! Das mache ich NICHT! Warum sollen andere zuverlässige Menschen und den wenigen leiden müssen die Einfach keinen Respekt und keinen Anstand haben?

    Für mich und meine Interessenten gibt es auch zur Abendstunde und am Wochenende Besichtigungen, wenn es nötig ist.

    Seid lieb gegrüßt. Eure Grit

  • Es gibt auch schon für das neue Jahr Weiterbildungstermine…

  • Nicht vergessen zu buchen…

  • Mit was sich Gerichte so alles rumschlagen müssen

    Mit Tötung bedrohter Vermieter kann fristlos kündigen

    Wenn ein Mieter in einer Auseinandersetzung seinen Vermieter mit Gewalt und Tod droht und Anwesende auffordert, ihm ein Messer zu bringen, kann der betroffene Vermieter fristlos kündigen. Dies stellte das Amtsgericht Hanau im Mai 2023 klar.

    Eine Auseinandersetzung einer Vermieterin mit einer Mieterin war eskaliert. Die Vermieterin hatte sodann unverzüglich eine fristlose Kündigung ausgesprochen. Da die Mieterin die Kündigung nicht akzeptierte und nicht freiwillig auszog, reichte die Vermieterin eine Räumungsklage ein.

    Mit Erfolg! Für das Gericht stand nach Durchführung einer Beweisaufnahme fest, dass die Mieterin während des Streits gegenüber der Vermieterin mit Nachdruck äußerte, sie werde sie töten. Sie forderte daraufhin Anwesende auf, ihr ein Messer zu bringen.

    Die Vermieterin zog sich unter dem Eindruck der Drohung sofort in ihre Wohnung zurück. Die fristlose Kündigung der Vermieterin war nach Ansicht des Gerichts wegen des Verhaltens der Mieterin rechtmäßig. Denn das Verhalten der Mieterin war nicht durch eine Notwehrsituation gerechtfertigt (AG Hanau, Urteil v. 22.05.23, Az. 34 C 80/22).

  • Empfänger von Sozialleistungen kann Miete nicht zurückfordern

    Ein Mieter der Sozialleistungen bezieht, kann keine Miete von seinem Vermieter zurückfordern. Dies stellte das Landgericht Berlin im April 2023 klar.

    Denn gemäß § 33 Abs. 1 SGB II gehen Ansprüche eines Mieters der Sozialhilfe bezieht auf den Leistungsträger über. Denn gemäß § 22 Abs. 3 SGB II ist der Leistungsbezug des Folgemonats wegen eines Rückzahlungsanspruchs eine sozialhilfebedürftigen Mieters gemindert.

    Das gilt für Ansprüche auf Rückzahlung rechtsgrundlos geleisteter Miete wegen Verstoß eines Vermieters gegen die „Mietpreisbremse“ gemäß §§ 556d ff. BGB. Auch Ansprüche wegen eines Mietmangels auf Minderung der Miete gemäß § 536 BGB werden von § 33 Abs. 1 SGB II erfasst.

    Im vom LG Berlin entschieden Rechtsstreit hatte ein Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses anteilige Rückzahlung von Miete gegen seinen Vermieter geltend gemacht. Der Vermieter hatte gegen die „Mietpreisbremse“ gemäß §§ 556d ff. BGB verstoßen.

    Außerdem glaubte der Mieter wegen eines Wasserschadens ein Recht zur Mietminderung zu haben. Die geleisteten Mietzahlungen waren allerdings vom zuständigen Jobcenter für den Mieter erbracht worden.

    Das LG Berlin bestätigte, dass der gesetzliche Forderungsübergang gemäß § 33 Abs. 1 SGB II für alle Forderungen aus einem Mietverhältnis gilt, die während des Bezugs von Sozialleistungen fällig werden. Die gegen den Vermieter geltend gemachten Ansprüche standen dem Mieter somit nicht zu (LG Berlin, Urteil v. 19.04.23, Az. 64 S 190/21).